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   SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10   

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https://dejure.org/2013,45701
SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10 (https://dejure.org/2013,45701)
SG Dresden, Entscheidung vom 11.12.2013 - S 18 KA 71/10 (https://dejure.org/2013,45701)
SG Dresden, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - S 18 KA 71/10 (https://dejure.org/2013,45701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Regresses im Ergebnis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelverordnungen auf der Grundlage von Richtgrößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelrichtgrößen in Sachsen rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2011 - L 3 KA 9/11

    Vorgaben in § 84 Abs. 6 S. 2 SGB V über die Richtgrößen nach altersgemäß

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10
    Entsprechend den Grundsätzen für die Auslegung von Soll-Vorschriften ist davon auszugehen, dass das Gesetz für den Regelfall eine strikte Bindung entfaltet und Abweichungen hiervon nur in atypischen Fällen gestattet sind (so auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2011, Az. L 3 KA 9/11 B ER, juris Rn. 23, Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V § 84 Rn. 128; Freudenberg in: jurisPK-SGB V, § 84 Rn. 94).

    Daten für die genannten Altersgruppen hätten dagegen nicht zur Verfügung gestellt werden müssen, so dass die Grundlagen für die Festsetzung entsprechender Richtgrößen - und für deren anschließende arztbezogene Prüfung - nicht vorhanden gewesen seien (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2011, Az. L 3 KA 9/11 B ER, juris Rn. 24).

    Selbst wenn man mit Rücksicht auf den notwendigen zeitlichen Vorlauf für die Aufbereitung der prüfungsrelevanten Arzt- und Vergleichsgruppendaten die Zeitspanne zwischen dem Inkrafttreten der Neufassung des § 296 SGB V am 01.01.2004 und dem Geltungszeitraum der Richtgrößenvereinbarung zum 01.01.2006 für zu kurz bemessen halten wollte, stünde die vom 31.12.2001 bis zum 31.12.2003 bestehende Regelungslücke in § 296 SGB V der Lieferung nach Altersklassen aufgegliederter Arzneimittel- und Verordnungsdaten nicht entgegen (anders: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2011, Az. L 3 KA 9/11 B ER, juris Rn. 24).

  • SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07

    Festsetzung eines Regresses auf der Grundlage von Richtgrößen bei einem

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10
    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, ausgeführt habe, gingen die Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 7 SGB V für Richtgrößenvereinbarungen vom 31.01.2002 nicht von einer zwingenden Anordnung der Richtgrößen in der dort vorgesehenen Altersklassenstaffelung aus, vielmehr sollten nach deren § 2 Abs. 2 erst die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen geschaffen werden, bevor zu einer altersmäßigen Gliederung der Richtgrößen übergegangen werde.

    Sie ließen jedoch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 ausdrücklich Abweichungen in den Vereinbarungen auf Landesebene zu, bis die Vertragspartner auf der Bundesebene die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen für die Lieferung der Verordnungsdaten und Fallzahlen geschaffen haben (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, juris Rn. 32).

  • LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Bekanntgabe von

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10
    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10
    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06

    Wirksamkeit einer Richtgrößenvereinbarung für die Verordnung von Arzneimitteln im

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10
    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10
    Die durch Beschluss des Landesschiedsamtes vom 16.01.2006 festgelegten, in den KVS-Mitteilungen Heft 2/2006, Seite 7, bekannt gegebenen und für die Fachgruppen der Allgemeinmediziner und Praktischen Ärzte sowie hausärztlichen Internisten nach dem Günstigkeitsprinzip (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 02.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R, juris Rn. 55) rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft getretenen Richtgrößen für das Jahr 2006 genügen diesen Vorgaben nicht, weil sie nicht nach altersgemäß gegliederten Patientengruppen bestimmt sind.
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10
    Der Ausgangsbescheid der Prüfungsstelle ist mit der Anrufung des Beklagten ohnehin gegenstandslos geworden (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 09.03.1994, Az. 6 RKa 5/92, juris Rn. 15 ff.).
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